Mich treibt gerade eine Frage um. Für die Stammzellenforschung werden in manchen Ländern nicht eingesetzte Föten aus In-vitro-Fertilisation genommen. Das ist, wenn ich richtig liege, hierzulande verboten.
Was passiert eigentlich hier mit den 'zuviel' produzierten Föten? Wie werden die 'entsorgt'?
wie muss ich mir denn einen nicht eingesetzten Fetus vorstellen?
Das ist eine hervorragende Frage!
@Joerg: Ich denke das wird nirgendwo so gemacht. Ich kenne den medizinischen Fachbegriff nicht - entschuldigt daher bitte den Volksmund:
Werden nicht die "Zellhaufen nach den ersten paar Teilungen" zur Stammzellenforschung verwendet? Das ist doch noch lange kein Fötus (ist das eigentlich das gleiche wie ein Embryo?)
Es stellt sich mir die Frage, ob "ausserhalb" befruchtete Eizellen die nicht eingesetzt werden überhaupt existieren, wenn sie nicht auch zur Stammzellenforschung (in eben diesen Ländern) verwendet werden. Will sagen: Es wird nix umsonst "produziert."
aus wiki:
"Nach Ausbildung der inneren Organe (Organogenese) – beim Menschen ab der neunten Schwangerschaftswoche – wird der Embryo als Fetus (auch Fötus geschrieben) bezeichnet."
und die einzigen Embryonen die gezielt getötet werden sind wohl die, die bei einer IVF "zuviel" sind, d.h. "ungeplante und Mutter-gefährdende Mehrlinge"
__________________ L' It alia vive in biciclletta.
und die einzigen Embryonen die gezielt getötet werden sind wohl die, die bei einer IVF "zuviel" sind, d.h. "ungeplante und Mutter-gefährdende Mehrlinge"
Das heisst also, sie werden nicht genutzt. Beantwortet doch schon meine Eingangsfrage.
Das heisst also, sie werden nicht genutzt. Beantwortet doch schon meine Eingangsfrage.
Deutschland [Bearbeiten]
Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, menschliche Embryonen (also auch Blastozysten, die als Quelle für embryonale Stammzellen dienen) für Forschungszwecke herzustellen, zu klonen oder zu zerstören. Die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen ist jedoch unter Auflagen möglich und wurde zunächst durch das Stammzellgesetz vom Juli 2002 geregelt. Dieses Gesetz und insbesondere die darin enthaltene Regelung, dass nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden durften, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden waren (Stichtagsregelung), war von Beginn an umstritten. Im Frühjahr 2008 debattierte der Deutsche Bundestag über eine Novellierung des Stammzellgesetzes, in der neben der Verschiebung des Stichtages auch die völlige Freigabe des Imports sowie das Verbot der Stammzellforschung mit embryonalen Stammzellen in Gruppenanträgen vorgeschlagen wurde.[9] Am 11. April 2008 beschloss der Deutsche Bundestag einen neuen Stichtag, so dass nun Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden.[10]
Österreich [Bearbeiten]
In Österreich ist die Forschung an importierten pluripotenten embryonalen Stammzellen nach geltendem Recht ohne Einschränkungen erlaubt. Dies gilt auch für das therapeutische Klonen. Verboten wäre jedoch gemäß § 9 des Fortpflanzungsmedizingesetzes die Gewinnung von embryonalen Stammzellen, sofern diese in Österreich stattfände. Die Verwendung von totipotenten Stammzellen ist nur zu Zwecken der Fortpflanzung erlaubt.[11]