2 Fragen zur Windschattenbox:
1. Als Überholender darf man in die vordere Box einfahren und muß diese innerhalb von max. 30 s. (LD) verlassen (gleiche Höhe Vorderrad). Heisst das, dass man bei genügender Differenzgeschwindigkeit genau hinter den Vordermann fahren darf und dann (ohne Gefährdung) ausschwenken kann? Oder muß man versetzt auffahren?
2. Als Überholter
Wenn ich beim Radfahren auf einer Landstraße überholt werde, und zwar mit geringer Differenzgeschwindigkeit (wenn ich mich nicht verrechnet habe, muß man nur 1,2 km/h schneller fahren als der Überholte, um 10 m in 30 s zu durchfahren?), dann muß ich als Überholter die Box des Überholers "nach hinten oder zur Seite" freimachen, sobald die Vorderräder auf gleicher Höhe sind. (als KK füge ich an: SPO G.3.2.c
).
Zur Seite geht praktisch schon mal nicht, denn wenn der Überholer mit ca. 1 m Abstand zum Fahrbahnrand fährt, müßte ich 4 m vom rechten Rand Abstand halten, da bin ich auf der
Landesstrasse mit einer Gesamtfahrbahnbreite von 6,5 m auf der Gegenspur und verletze damit die StVO. Darf ich nicht. Also muß ich mich zurückfallen lassen. Soweit o.k.
Meine Frage: In meiner schwachen Leistungsklasse ist es nach meinem Eindruck oft so, dass der Überholer sich halt irgendwie vorbeiwuchtet und dann -"geschafft"- erstmal Druck rausnimmt, will sagen, langsamer wird! Und ich muß dann deutlich langsamer werden, um nicht zu lutschen.
womöglich holt man den Typen dann am nächsten Hügel auch noch ein, überholt selber und muss sich mit dem Vorwurf des wechselseitigen Überholens usw. auseinandersetzen.
Gibt's da eine faire und regelkonforme Lösung?
Wie hält man sich praktisch aus sowas allem raus, ohne permanent nach hinten durchgereicht zu werden (ja ich weiß, als Erster aus dem Wasser und dann allen davonfahren, aber mal für die Langsamen wie mich)?