Selbst wenn es ahndungswürdig wäre, so wäre die Wahrscheinlichkeit in der Praxis deswegen belangt zu werden nahe Null. Fahre selber Spikes. Ist aber imho nur bei vereisten Straßen sinnvoll.
Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)
Er soll dich überzeugen.
Lass dir die Texte zeigen, aus denen er sein Wissen zu haben meint.
Grad früher mitm Motorrad habense mich auch öfter mal kielholen wollen.
Nach ner Viertelstunde war dann nix mehr übrig, wofür sich n Ticket zu schreiben gelohnt hätte.
Wennse mir partout nicht glauben wollten, hab ich immer gemeint, sie sollens ruhig probieren...
Bis auf ein Mal habenses gelassen.
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Irgendwo, irgendwann, begegnest auch du mal dem Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd ‘Oh! Ich hätt im Leben viel öfter ins Büro gesollt!‘
Eindeutige Sache. Jetzt bin ich mir nicht mehr zu 99,9 sondern zu 100% sicher.
Danke euch.
Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)
Erinnert mich ein wenig an Kampfrichter, die auch manchmal in ihrer selbstgemachten Regelinterpretations- und -erweiterungswelt leben .
Er muss dir die Anspruchsgrundlage für seine 90 € zeigen. Pics or it didn't happen!
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Das glaube ich. War auch eher so gemeint, dass er Auto und Fahrrad in einen Top schmeißt und vergessen hat, dass der Gesetzgeber dann doch zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug unterscheidet.
ich hab dann gottseidank kein Problem mit dem Rad. Aber wer weiß. vielleicht tritt Brazzo konstant über 350W und gerät in die Gefahr als "Kraft"-Fahrzeug" eingestuft zu werden
Sein Argument :
Fahrzeug sind alle fahrzeuge die zur beförderung von personen oder sachen dienen und am verkehr auf der strasse teilnehmen (ausgenommen 24 stvo - für die dort genannten gelten auch die stvzo nicht (vwv zu 24 stvo)). Für alle anderen gelten die vorschriften der stvzo - also auch die vorschriften über die benutzung von spikebereifung