ich ärgere mich auch über fußgänger, die auf "meiner" fahrbahn laufen/gehen. aber ich klingel, oft auch wenn ausreichend platz zum überholen ist (dann vor allem, um die leute nicht zu erschrecken), und das "rechtzeitig", um den leuten auch zeit zum reagieren zu geben; und mir auch, denn einige reagieren nicht sofort. das ist doch völlig NORMAL wenn man beim spazieren ein klein wenig "träumt", vor allem auf wegen, die nicht stark befahren sind. ich ärgere mich dann auch schon mal was, wenn die nicht sofort reagieren (am schlimmsten sind leute mit hunden, aber das ist ein anderes thema).
aber ich fahre die leute nicht um!
und auf wegen, die nicht stark befahren sind, ist es doch auch völlig NORMAL, dass die fußgänger und jogger in der mitte des weges laufen/gehen, da die wege - gerade im wald - am rand schlecht (zur seite geneigt, löcher, pfützen, ...) sind.
worüber ich mich am meisten ärgere, dass es eigentlich kaum radwege gibt. die sind in unserer kultur leider nicht vorgesehen. das ist dohc oft flickschusterei. aber das ist auch ein anderes thema.
Haette unter Umstaenden den Todesfall verhindert. Wer gegen Instinkte arbeitet, spielt mit dem Feuer.
So gesehen - kannst Du auch jedem überfahrenen Rennradfahrer sagen "wärste mal aufm Radweg gefahren", jedem Vergewaltigungsopfer "hättest Du mal keinen kurzen Rock angezogen". Halte ich für wenig sinnvoll.
worüber ich mich am meisten ärgere, dass es eigentlich kaum radwege gibt. die sind in unserer kultur leider nicht vorgesehen. das ist dohc oft flickschusterei. aber das ist auch ein anderes thema.
Weil der Fahrradfahrer keine Lobby haben. Sie werden überall ausgegrenzt und als die bösen dargestellt. Genau das erlebt mit im täglichen Straßenverkehr.
Aber hier geht es um die arme Fußgängerin und nicht um die armen Fahrradfahrer.
So gesehen - kannst Du auch jedem überfahrenen Rennradfahrer sagen "wärste mal aufm Radweg gefahren", jedem Vergewaltigungsopfer "hättest Du mal keinen kurzen Rock angezogen".
Saudumme Vergleiche. Welche Beeintraechtigung erfaehrt denn ein Fussgaenger, wenn er auf dem Weg rechts statt links laeuft?
worüber ich mich am meisten ärgere, dass es eigentlich kaum radwege gibt. die sind in unserer kultur leider nicht vorgesehen. das ist dohc oft flickschusterei. aber das ist auch ein anderes thema.
Ganz anderes Thema - ich bin grundsätzlich froh über jeden Radweg, der nicht gebaut wird. Aber da scheiden sich die Geister ja wirklich dran
Wenn ich mit dem MTB im Wald unterwegs bin und es kommen bei schneller Fahrt Fußgänger in Sicht, dann bremse ich so runter, dass ich 15 Meter, bevor ich die Fußgänger erreicht habe, Schritttempo fahre. Von dort aus mache ich mich dann bemerkbar, meistens mit dem Ruf "Nicht erschrecken!" oder "Tschuldigung?". Ich will damit vermeiden, dass Fußgänger panisch ins Unterholz springen, sobald man gehört wird.
Fußgänger trifft man ohnehin nur selten, wenn man am Wochenende bestimmte Wege meidet, auf denen sich 90% des Wander- und Spazierbetriebs konzentrieren. Die wenigen Abschnitte, der sich in spazierweite zu Städten, Wanderparkplätzen oder Ausflugszielen befinden, gehören IMO den Fußgängern.
Anscheinend ist §25 der StVO kaum bekannt:
"Fußgänger ...
außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist."
Weiß nicht, ob man in diesem Fall von einer "Fahrbahn" sprechen kann.
Zumindest gibt es gute Gründe, links zu gehen.
Sollte es sich dagegen um einen "kombinierten Rad- und Fußweg" handeln, gilt:
"Radfahrer müssen auf kombinierten Rad- und Fußwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Insbesondere bei unklarer Verkehrslage muss der Radfahrer mit dem Fußgänger Blickkontakt zur Verständigung aufnehmen. Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht in Oldenburg einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert (OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890)." http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteil...ehwegbenutzung
Weiß nicht, ob man in diesem Fall von einer "Fahrbahn" sprechen kann.
Nein. Und genau das ist der Knackpunkt. Man sieht ja eindeutig, dass die Instinkthandlung den Rechtsverkehr gewohnten Menschen nach rechts fuehrt. Wenn es also keine Fahrbahn ist, hat der nicht aufmerksame Fussgaenger auf einem Weg, der fuer Fahrraeder zugelassen ist, links nichts zu suchen.