Hallo allerseits, frohe Festtage erstmal
Ich wollte die Weihnachtspause mal dazu nutzen etwas an meinem Rad zu arbeiten.
Dazu habe ich ein paar Fragen bezüglich der Vorgaben bei den Abmaßen.
In der Satzung von der DTU steht folgendes:
"22.5 Liegeräder und Fahrräder ohne Freilauf sind verboten.
23.2 Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad
(ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
Laufräder in Speichenkonstruktion können auch speichenarm sein (so genannte Triund Fourspokes) sofern diese keine „messerartigen“ Speichen besitzen. Vorderräder
müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.
23.3 Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles
Verletzungen vermieden werden.
23.9 Armauflagen und Auflieger sind als Teil des Lenkers erlaubt.
23.10 Rohrenden am Lenker müssen verschlossen sein. "
Das sind die relevanten Stellen, bezogen auf die Radkonstruktion, die ich gefunden habe.
Jetzt wäre aber interessant zu wissen wie weit der Sattel nach vorne darf, oder wie weit der Zeitfahrlenker nach vorne rausragen darf, denn dadurch könnte man ja in eine mehr und mehr liegende Position kommen, bis es als Liegerad klassifiziert wird und gegen 22.5 verstößt dauert es ja wahrscheinlich noch ein bisschen. Dazu wäre die Hüfte weniger abgeknickt wenn der Sattel weiter vorne ist was vor allem für mich als Läufer angenehmer wäre.
Verweist die DTU irgendwo auf die UCI?
Dort habe ich zumindest diesen 5 Jahre alten Artikel gefunden:
https://road.cc/content/news/104250-...position-rules
Das wäre immerhin eine klare Ansage.
Habe bisher noch keinen Tria gemacht, daher sind die Regeln dort für mich weitestgehend unbekannt, bis auf die Satzungen die ich bisher durchforstet habe.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen,
Gruß Watt