bin etwas verwirrt im bezug auf die Regelauslegung mit den
Neoprenanzügen usw.
Meine Frage wäre..
Darf ich bei Neopren Pflicht mit einem Schwimmanzug schwimmen,
wie dem Point Zero 3?
Und darf ich bei Neopren Verbot mit dem Point Zero 3 schwimmen oder ähnlichen Schwimmanzügen?
Würde mich interessieren, da Speedskins ja verboten sind und in meinen Augen (ehemaliger Leistungsschwimmer) der Point Zero3 auch ein Speed Suit ist.
lt. Herstellerangabe ist er aus Neopren, also darfst Du Ihn bei Neo-Verbot auch nicht nutzen (zumindest ist das bei IM Wettkämpfen so). Neo-Pflicht kommt bei uns zu selten vor, deshalb könnte ich da nur spekulieren, aber wenn es so kalt ist, dass Neo vorgeschrieben wird, wollte ich nicht auf lange Arme verzichten.
Neo-Pflicht gab's letztes Jahr (zum Ärger vieler Teilnehmer) in Erding und nach den Todesfällen (z.B. in Ingolstadt 2010) beim Schwimmen (bei Neoverbot- ohne dass es da einen direkten Zusammenhang gab) würde ich vermuten, dass es in Zukunft noch häufiger ausgesprochen werden wird.
Neo-Pflicht gab's letztes Jahr (zum Ärger vieler Teilnehmer) in Erding und nach den Todesfällen (z.B. in Ingolstadt 2010) beim Schwimmen (bei Neoverbot- ohne dass es da einen direkten Zusammenhang gab) würde ich vermuten, dass es in Zukunft noch häufiger ausgesprochen werden wird.
Neo-Pflicht gab es ebenfalls am Walchsee - auch wenn wir das in der ersten Startgruppe nicht unbedingt mitbekommen haben (hat mir meine Freundin erzählt, die nur zuschauen wollte). Und das war sicherlich i.O.
Zum Todesfall in Ingolstadt: Hier lag wohl eindeutig kein Zusammenhang mit Neoprenverbot vor, sondern wohl eher mit Medikamentenmissbrauch.
"Im Falle eines Verbots von Neoprenanzügen gilt das Verbot auch für Schwimmanzüge mit Gummi und/oder Neoprenanteilen/Beschichtungen. Bei Verstoß wird der Teilnehmer disqualifiziert."