Genau!
..., sondern bin noch dazu noch von ausgesuchter Höflichkeit.
+1 ...
Zitat:
Zitat von Plasma
...
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.
warum nur findet man solche Spezien nicht sooooo oft unter den Autofahrern? Sitzen schon in Ihren 220cm breiten Kisten alleine rum und blockieren Verkehrsraum und regen sich über den Radfahrer auf, der ohne vorhandene Radwege halt auf der Strasse fährt.
Heute hat in einer solchen Situation sogar so ein Depp hinter mir gehupt, als ich in einer 30Zone direkt hinter einer langsamen Autokolonne gefahren bin. Da kann ich dann auchmal Aggro werden. Fxxkfinger zeig ich nie! Ist zu teuer, wenn doch mal eine Streife in der Nähe. Ich winke immer beruhigend mit der "päpstlichen Grußhand".
T.
PS es gab da mal Mitte der Achtziger diese fiesen Aufkleber "Parke nicht auf unseren Wegen" mit kleinen Glassplittern im Kleber. Die haben damals die Fahrradterroristen den Autofahrern im Sichtfeld auf die Windschutzscheibe geklebt. Der Versuch, den mit Fingern runterzurubbeln, war schmerzhaft und blutig.
Ach, wie gut, dass wir Radfahrer soetwas heute nicht mehr produzieren und verkleben...
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.
Wobei viele Autofahrer darüber hinaus gehen. Da geht es darum dass man sein vermeintliches Recht auf der Straße schnell und ungestört fahren zu dürfen versucht durchzusetzen und dabei noch Menschen (Rad- und Fußgänger und sogar ander Autofahrer) gefährdet.
Z.b. durch enges Überholen, schneiden ......
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.
Ich käme nicht auf die Idee, mein Fahrverhalten daran auszurichten, mit möglichst fieser Rechtsnormauslegung andere Menschen zu behindern oder zu gefährden, ich will einfach schnell und sicher von A nach B.
Wer aber meint, ich solle den nicht benutzungspflichtigen Radweg statt der normalen Fahrbahn nutzen, weil ich sonst ja selbst schuld sei, wenn ich geschnitten würde, der sagt auch, die Frau habe ja selbst schuld, wenn sie einen kurzen Rock anziehe. Ich hoffe, ich habe Dich hier nur falsch verstanden.
Zitat:
Zitat von MattF
Wobei viele Autofahrer darüber hinaus gehen. Da geht es darum dass man sein vermeintliches Recht auf der Straße schnell und ungestört fahren zu dürfen versucht durchzusetzen und dabei noch Menschen (Rad- und Fußgänger und sogar ander Autofahrer) gefährdet.
Z.b. durch enges Überholen, schneiden ......
Ja. Gefühltes Recht führt zudem auch zu Joggern auf Radwegen und Radfahrern auf Fußgängerüberwegen ... es ist eine Pest, und soooo leicht vermeidbar. Die StVO ist ja kein Geheimwissen. Ich kann das nicht verstehen.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.
Natürlich hätte der Autofahrer früher blinken können/sollen. Mit „müssen“ bin ich vorsichtig. Da gibt es sicher entsprechende Rechtsprechung. Zudem passiert es auch mir gelegentlich, dass der Blinker wieder „rausspringt“. Und natürlich hätte er in den Spiegel/über die Schulter schauen müssen. Ob er den schnell ankommenden Radfahrer erkannt und dessen Geschwindigkeit richtig eingeschätzt hätte, steht auf einem anderen Blatt.
Andererseits sagt die StVO in § 5, das Überholen, also auch das hier versuchte rechts Überholen des Radfahrer, grundsätzlich unzulässig ist, bei unklarer Verkehrslage (Absatz 2). Ich meine mich daran zu erinnern, dass das Überholen im Kreuzungsbereich schon nicht unproblematisch sein kann, beim Anfahren der Fahrzeuge nach einer Rotphase wäre ich erst recht vorsichtig.
Absatz 8 sagt dann noch, dass Radfahrer zwar rechts überholen dürfen, aber nur „mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht“.
Für mich in mehrfacher Hinsicht ein vermeidbarer Unfall. Auch der Radfahrer hättecden Zusammenstoß durch angepasste und vorausschauende Fahrweise verhindern können.
M.
Geändert von Matthias75 (09.01.2023 um 09:44 Uhr).
Der Radler muss auch generell damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer anhalten. So wie der drauf los gerast ist, hätte er ja keine Chance gehabt irgendwie zu reagieren. Eigentlich ein klarer Fall. Man muss auch ziemlich lebensmüde sein, um so zu fahren.
Und jetzt können alle Nicht-Jurist*innen (wie ich selbst auch) mal ihre Bewertung der Sach- und Rechtslage raushausen wenn ihnen danach ist.
Oh Gott wie furchtbar. Und gleichzeitig: wie abgefahren, dass der Radfahrer sofort aufsteht und sich prima vista keine schweren Verletzungen zugezogen hat. Hoffentlich zeigt sich auch im Nachgang keine Traumafolge.
In mir aktivieren solche Bilder direkt die durch meinen Unfall vor einem Jahr hervorgerufene Angststörung