Zitat:
Zitat von sabine-g
Der Zaun ist ausschließlich Absperrung.
Das rüberreichen von Pumpen ist gängige Praxis seit es einen Zaun gibt.
Also seit immer.
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ach so. Das wusste ich nicht.
Wie verhält es sich denn mit § 34.3 aus der Sportordnung der DTU? "Die verwendete Ausrüstung für den Wettkampf ist an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmenden auch wieder dort zu platzieren."
Ist die Übergabe über einen Zaun eine vorgesehene Stelle des Veranstalters? Ich bin nicht gut in Interpretation von solchen Texten und nehme gerne Ratschläge an.