Und was machen jetzt die beim köln Triathlon, die schon ewig gemeldet sind und keinen plan hatten das das so ein Stress wird?
Das ist ja auch nicht richtig, dass man, weil man frühzeitig plant, bestraft wird mit ner Sperre.
Ja, was machen wir denn jetzt??? Die Anmeldung war teuer genug, ich sehe nicht ein, NICHT zu starten?!
Ich für meinen Teil, habe mich unter einem Vorwand abgemeldet, die 50% Rückzahlung vor dem 30.6. genommen und starte nicht. Mache zwar Verlust dabei, aber der ist für mich einfacher zu verkraften als eine mögliche Sperre und damit die geplatzte Saisonvorberitung für das kommende Jahr auf dem Weg nach Roth, wo alle Vorbereitungswettkämpfe in den Zeitraum der Sperre fallen würden. (Bin Startpassinhaber)
Für diejenigen die die Tageslizenz bezahlt haben, würde ich diese per Einschreiben zurückfordern und bei Ablehnung mit Anzeige drohen bzw das auch durchziehen. Ich würde tippen, dass Jeschke eher das Startgeld zurücküberweist, als einen Strafprozess wegen Betruges zu riskieren. Alle benötigten Beweise finden sich auf der Webseite des CTW. (Forderung des Startpasses/Tageslizenz, Mitteilung über nicht als nötig erachtete Verbandsgenehmigung und nicht "Rückzahlbarkeit" des Startgeldes) Das sollte jedem Staatsanwalt reichen. Die Info, ob der NRWTV eine Zahlung erhalten hat, wird er dann einholen, bzw darüber wird der NRWTV ganz sicher Auskunft erteilen, wenn man per Anfrage klären möchte, ob die gezahlten Abgaben für die Tageslizenz dort angekommen sind.
Ich wollte es nicht glaube aber nach nicht mal 4h habe ich eine Antwort erhalten. Den ersten Teil finde ich etwas "unverschämt" den hätte man sich auch sparen können.
"selbstverständlich kaufen wir uns als "öffentliche Personen" von den
Tageslizenzen den nächsten Ferrari:-).
Oder eventuell auch Porsche:-)!
Wollten Sie das hören;-)?
Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.
Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."
Scheint mir auch ein Eigentor geworden zu sein mit dem T3 in Düsseldorf.
Aye, so isses!
Zitat:
Zitat von Thorsten
Also nächstes mal gar nicht erst drauf hinweisen, sondern einfach Disziplinarverfahren eröffnen??
Und ob die Sperren/Sanktionen für die Teilnahme an wilden Rennen aufgrund der SpO zulässig ist, darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Daraus aber, dass ein Gericht genau dieses ("Wir hatten darüber nciht zu befinden..." ins Urteil aufgenommen hat, läßt meist vermuten, dass es froh war, hierzu nicht abschließend äußern zu müssen. Im Klartext: Kann durchaus sein, dass die Regelung in der SpO unzulässig, weil wettbewerbswidrig ist.
Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert.
Zitat:
Zitat von Thorsten
Verstehe ich das richtig, dass die Veranstalterabgabe in dem Urteil grundsätzlich in Frage gestellt wird, da/wenn es keine adäquate Gegenleistung gibt und alles außer großen Verbandswettkämpfen eigentlich eh außerhalb der Verbände ablaufen könnte/sollte?
Und ob die Sperren/Sanktionen für die Teilnahme an wilden Rennen aufgrund der SpO zulässig ist, darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Daraus aber, dass ein Gericht genau dieses ("Wir hatten darüber nciht zu befinden..." ins Urteil aufgenommen hat, läßt meist vermuten, dass es froh war, hierzu nicht abschließend äußern zu müssen. Im Klartext: Kann durchaus sein, dass die Regelung in der SpO unzulässig, weil wettbewerbswidrig ist.
Sehe ich auch so. Sehr schade, dass dazu keine Entscheidung oder zumindest eine Einschätzung kam. Da muss wohl erst ein gesperrter Athlet klagen. Hier dürften aber sicher noch mehr Aspekte als das Wettbewerbsrecht zum tragen kommen.
Hab' mich übrigens mal mit einigen "Nichttriathleten" über diese Regelung unterhalten und jeder hat dazu nur den Kopf geschüttelt und gefragt ob die das überhaupt dürfen....
Zitat:
Zitat von hazelman
Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert.
Volle Zustimmung. Interessantes Urteil, aus Sicht des Wettbewerbsrechts auch nachvollziehbar (Aus dem Blickwinkel habe ich das noch gar nicht gesehen), auch wenn ich nach dem, was ich hier lese, den "Gewinner" dieses Verfahrens mehr als unsympatisch finde.
Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.
Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."[/i]
Ich denke, Genaueres kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gesagt werden, da das "Hauptverfahren" ja noch läuft. Eine Einigung ist ja noch möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Das Urteil bezieht sich ja nur auf die einstweilige Verfügung wegen der Sperrandrohung und ist bisher (mein aktueller Wissenstand) auch noch nicht rechtskräftig (NRWTV könnte ja noch Berufung einlegen). Es lässt aber eine deutliche Tendenz erkennen, dass der NRWTV eben doch als Konkurrent gesehen wird, der Jeschke & Friends behindern könnte und somit wegen Wettbewerbsregeln verstößt.
Aber Obiges ist eine klare Aussage, mit der die meisten Athleten leben können sollten. Zumindest bezüglich des Zurückerhaltens der Tageslizenz-Summen für Nicht-Startpassinhaber, sollte der Wettkampf nicht genehmigt werden (wonach es zugegebenermaßen nicht aussieht). Betrugsvorwürfe sollten somit vom Tisch sein.
Dass die Ausschreibung der Transparenz wegen möglichst schnell entsprechend angepasst werden sollte, sehe ich auch so.
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke