Hab nochmal kurz nachgelesen ...
Vorausschicken möchte ich, dass es sich eigentlich nicht um eine "0,5%" Regelung handelt, sondern, dass der zur Berechnung des geldwerten Vorteils anzusetzende Betrag halbiert wird und dann die 1% Regelung angewandt wird. Ugs. ist das natürlich ne 0,5% Regelung und bei Rädern auch egal.
Also: Es gab am 13.03.2019 einen BMF Schreiben
"Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" in der steht, dass
- bei erstmaliger Überlassung vor dem 01.01.2019 (also bis zum 31.12.2018) der volle Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils angesetzt wird.
- bei erstmaliger Überlassung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 nur der halbe Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils herangezogen wird.
Wie schon gepostet wurde, gilt die Hälftige Ansetzung also nun auch für alle Räder und nicht nur für E-Räder, die vorher aber auch schon mit der Hälftigen Ansetzung drin waren.
Ob sich das lohnt oder ob nicht oder ob das "riskant" ist, muss man im Individualfall sehen meine ich:
- Wie schon geschrieben wurde, kann der AG das Rad komplett zusätzlich zum "ohnehin geschuldeten" Arbeitslohn überlassen. Dann muss auch kein Geldwerter Voteil versteuert werden und die Leasingrate zahlt der AG inkl. Versicherung.
- Rabatte haben Einfluß auf die Leasingrate - nicht aber auf die Berechnung des Geldwerten Vorteils.
- Bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen werden auf den Geldwerten Vorteil auch Sozialabgaben fällig.
- Die Versicherung ist im Übrigen nicht zu vergleichen mit einer Diebstahlversicherung in der Hausrat, sondern es handelt sich dabei um eine Vollkaskoversicherung. Ein Beispiel wurde hier ja schon gebracht, wo Sturzschäden ersetzt wurden.
- Ob man bei Kündigung während der Laufzeit auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, hängt von der Vertragsgestaltung (Überlassung) zw. Unternehmen und Mitarbeiter ab. Ein Beispiel wurde hier ebenfalls schon gebracht, wo das Rad einfach zurückgegeben werden konnte.