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Zitat von Schwarzfahrer
Weißt Du einen im Rhein-Neckar-Raum? Die üblichen Auto-Gutachter dürften ja von Fahrrad nicht viel Ahnung haben.
Auch die Auto-Gutachter können ein ordentliche Gutachten erstellen - man muss sie nur ein wenig dabei unterstützen.
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Zitat von Schwarzfahrer
Die Versicherung meinte allerdings, es reicht, wenn der Fahrradhändler einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (mit Schadensfotos) bzw. für eine Ersatzbeschaffung macht, falls Reparatur nicht geht. Das werde ich zuerst versuchen.
Die Sachbearbeiter sind zumeist Autofahrer und können sich oft nicht vorstellen, das ein Fahrrad auch Geld kostet. Wenn dann auf dem Kostenvoranschlag nicht die erwarteten 47,50 €, sondern mehrere tausend Euro stehen, dann wird eigentlich immer ein Sachverständiger der Versicherung geschickt.
Wenn der dann sagt:"Och, der Lenker und die Gabel haben doch gar keinen schlimmen Kratzer, die können Sie doch weiterfahren".
Dann muss man nur erwidern:"Das glaube ich ich selbstverständlich, schließlich sind Sie der Sachverständige. Schreiben Sie in Ihr Gutachen, dass ich die Teile weiterverwenden kann. Dann fahre ich damit auch wieder."
Wichtig ist, dass du genau ausrechnest (das gelingt am besten, wenn man es selber macht), wie viel du für die Neubeschaffung des, durch den Unfall beschädigten Material ausgeben musst.
Also nicht der unsprüngliche Kaufpreis abzüglch des Wertverlustes, sondern der tatsächliche Wiederbeschaffungswert für das Gleiche oder etwas Vergleichbares.
Und vergiss deine Kleidung, deinen Helm, deinen Rucksack, ... und die Kosten für das Leihfahrzeug/Aufallgeld nicht.
Die Versicherung meinte allerdings, es reicht, wenn der Fahrradhändler einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (mit Schadensfotos) bzw. für eine Ersatzbeschaffung macht, falls Reparatur nicht geht. Das werde ich zuerst versuchen.
Ja, reicht im Allgemeinen.
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Zitat von Wassertraeger_HAM
Wenn dann auf dem Kostenvoranschlag nicht die erwarteten 47,50 €, sondern mehrere tausend Euro stehen, dann wird eigentlich immer ein Sachverständiger der Versicherung geschickt.
Kann nicht erkennen, was da fürn Rad liegt, aber ich denke, mit zwo Mille iss die Sache aus der Welt.
Das schluckt normal jede Versicherung, wenn der Händler sich nicht allzu böd anstellt. Für die iss das Peanuts, wenn man schlüssig rüberbringen kann, dass das nedd Omas altes Rad aus den 60ern war und die Sachbearbeiter wissen auch, wasses sie hätte kösten können, wenns etwas heftiger ausgegangen wär (btw: herzlichen Glückwunsch zum offenbar halbwegs glimpflichen Ausgang des "Unternehmens"!).
Selbst wenn die nen Gutachter schicken und der zuviel aus der Rechnung streicht, kann man immer noch n Gegengutachten machen lassen, normal honorieren sie es aber, wenn man die Bälle flach hält und unnötige Kosten vermeidet.
Je nach Versicherung gibts auch für jeden Fall nen festen Sachbearbeiter (oder ne -in), mit dem (der) man durchaus vernünftig reden kann.
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Irgendwo, irgendwann, begegnest auch du mal dem Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd ‘Oh! Ich hätt im Leben viel öfter ins Büro gesollt!‘
Danke, super; genau so etwas habe ich geucht
Ich versuche es zwar nach der Angabe der Versicherung zuerst über meinen Händler, aber bei Bedarf ist das eine gute Ergänzung.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ich bin für die Weizenmischbrot-im-Rucksack-Pflicht!
Das Brot kann ich nicht guten Gewissens in Rechnung stellen. Wir haben es noch am gleichen Abend mit gutem Appetit vertilgt, ohne daran zu denken, was es vorher aushalten mußte . Eigentlich fiel es mir erst am nächsten Tag ein, daß ich ein Rucksack auf dem Rücken hatte, und was so alles drin war. Bin froh, daß kein dreieckiges Körner-Vollkornbrot drin war, der hätte mir wohl eher noch ein paar Rippen gebrochen.
Ich schätze, ich werde mich aber beim Bäcker bedanken für die gute Qualität.
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