Zitat:
Zitat von happytrain
...... Entweder schlechte Bedingungen im Heimatland, miese Kindheit oder die schnell gezückte Psycho-Karte. Und nach 3 Tagen wieder raus aus der Klinik. Noch ein bisschen Suizidgedanken und schwupps kannst alles machen was dir so in den einschlägigen Psychothrillern geboten wird.
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Der Eindruck, der hier vermittelt wird, die deutschen Gerichte würden zu oft und zu schnell bei politisch-religiös-motivierten Taten eine verminderte Schuldfähigkeit anerkennen, ist eindeutig falsch und nicht belegbar. Nach meinen beruflichen Erfahrungen beurteilen die psychiatrischen Sachverständigen die "Schuld- und Steuerungsfähigkeit" von Angeklagten sehr seriös und in der Regel sehr streng. So reichen psychische Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen für sich genommen alleine niemals aus, eine verminderte Schuld- oder Steuerungsfähigkeit festzustellen und statt der Haftstrafe eine Verwahrung in der geschlossenen Psychiatrie anzuordnen. Einfaches Beispiel: Ein Person mit chronisch-schizophrener Erkrankung wie z.B. Paranoia muss sich bei der Tat in einem akuten psychotischen Schub befunden haben, damit eine verminderte Steuerungsfähigkeit diagnostiziert wird.
Ps. Der Anteil psychischer Erkrankungen bei Häftlingen ist viel höher als im Durchschnitt und auch die Suicidrate ist deutlich höher.