Zitat:
Zitat von Soft Rider
Nein, die Abstandsregeln gelten beim Begegnen nicht, weil sie im Paragraph zum Überholen stehen.
Geht ja auch nicht, weil das Überholen eine Handlung ist, für die man sich entscheidet oder eben nicht. Die Begegnung passiert einem einfach, wer der beiden Beteiligten sollte die Verantwortung für den Abstand tragen?
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Da ist die StVo 2 doch recht klar. "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden." Und hierbei geht es nicht ums Überholen oder Begegnen.