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Zitat von Drop
Möchte noch mal über den Abstand sprechen. Soweit ich gesehen habe, spricht der Gesetzgeber beim ÜBERHOLEN vom erforderlichen Abstand. Wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt? Gelten dann die gleichen Abstandswerte? Oder geht man davon aus, da sich Fahrzeugführer und Radfahrer/Fußgänger ja sehen (sollten), so dass man hier keine Regelung treffen muss?
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Ja, interessante Frage. Gefühlt wäre ein eher größerer Abstand besser, da die Geschwindigkeitsdifferenz meist viel höher ist. Daß man sich früher sieht, ist da nur eine kleine Kompensation (ich sehe ja auch die von hinten, da ich ein Rückspiegel benutze).
Real kommt der Fall, daß der Abstand in diese Größenordnung kommt, vor allem auf eher schmäleren Seitenstraßen oder in Wohngebieten vor; das sind die Geschwindigkeiten eher geringer. Aber auch Überholmanöver bei breiteren Straßen (Auto überholt Radler bei entgegenkommendem Radler) ist leider keine Seltenheit - und da geht es z.T. um sehr große Geschwindigkeitsdifferenzen. Oder kann man das auch unter "Überholen" einordnen?