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Zitat von sybenwurz
Naja, die Busse ist ja zunächst in letzter Instanz mal deren Bier, da sie der Fahrzeughalter sind (denke ich jedenfalls).
Die geben den Bussgeldbetrag ja nur an den Fahrer weiter, in der Regel zuz. Bearbeitungsgebühr.
Dazu müsstense dir nen Mietvertrag, aus dem der Anspruch gegenüber dir resultiert, vorweisen können.
Insofern ists ironisch, wennse von dir verlangen, nachzuweisen, dass du nicht in Malle warst, statt auf deinen Einwand hin zu prüfen, was an ihrer Buchführung der Mietverhältnisse und -verträge nicht stimmt...
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Nein, leider habe ich den Bußgeldbescheid direkt von der zuständigen Behörde gekriegt.
Die Autovermieter haben denen wohl einfach eine Adresse gegeben und sich selber nicht mehr weiter darum gekümmert.
Also habe ich das Problem jetzt an der Backe
Deshalb sehe ich beim Vermieter auch nicht unbedingt das Interesse das jetzt zu berichtigen.