Zitat:
Zitat von BunterHund
Antwort der NADA dazu: „/.../In diesem Fall ist uns der Sachverhalt bereits bekannt. Weitere Recherchen und die Nachfrage bei der Deutschen Triathlon Union haben ergeben, dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./...“
Außerdem (Ironietaste an):
Wenn selbst ein Präsidiumsmitglied der DTU, von der Sperre wissend weil damit naturgemäß befasst, diese Veranstaltung aktiv unterstützt und den Athleten auf Platz 1 wertet (2018&2019), kann doch daran nichts verwerfliches ein? (Ironietaste aus)
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Soll das ein Witz sein also das:
dass der Veranstalter des "Mörsbachman" keine offizielle Genehmigung bei der DTU beantragte und somit die Regelwerke der DTU nach unserem derzeitigen Kenntnisstand keine Anwendung fanden. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Teilnahmeverbot gemäß Art. 10.12 DTU-ADC vor./.
Bei Köln so ein Stress und hier ist alles okay....sprich in Köln drohte man den Teilnehmern mit Sperre. Hier sagt man lapidar das der Veranstalter machen kann was er will da er es eh nicht DTU genehmigen lassen hat....
Wenn da die DTU nicht mal den Roten Teppich ausgelegt hat für GEISTERVERANSTALTUNGEN.