Ich frage mich, wie es dazu kommt, dass man eindeutig formulierte Vereinbarungstexte so falsch darstellen kann.
Zitat:
Zitat von Kido
Hier werden Asylsuchende und Migranten gleichgestellt. Danach wird es keine Unterscheidung mehr geben ob Asyl oder Migrant.
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Stimmt nicht. In Punkt 4 des Vertrages heisst es:
4.
Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um
verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht."
Zitat:
Zitat von Kido
Nicht rechtlich Bindent Lies den Vertrag noch mal richtig durch!
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Danke, ich machte mir die Mühe, den entprechenden Vertragspassus rauszusuchen:
"7. Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, ...."
Zitat:
Zitat von Kido
Er wiederspricht sich nämlich selbst. Hier wird sehr oft von Verpflichtungen gesprochen (gerade bei der Erreichung der Ziele) und auch von Gesetzen. Das Hebel dein Argument nämlich aus.
Wie kann etwas nicht rechtlich bindend sein, wenn man sich nach der Unterzeichnung für die Dinge "Verpflichtet" die dort drinne stehen?
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Eine Verpflichtungserklärung und eine rechtlich bindende Vereinbarung ist halt etwas anderes. Ein Beispiel dafür wäre das Pariser Klimabkommen, wo man es leider hinnehmen muss und nicht einklagen kann, dass DE die versprochene Zielsetzung nicht einhält.
Zitat:
Zitat von Kido
Und wie aktuell die Bundesregierung die Migrationsfrage klärt wissen wir doch alle.
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Die Bundesregierung hat sich im Oktober 2018 auf die Eckpunkte für ein Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte aus Nicht-EU-Länder geeinigt. Kennst Du das? Für EU-Bürger gilt sowieso die Arbeitsfreizügigkeit.
migration-zuwanderungsgesetz-koalition-einigung-arbeitsplatzsuche-einreise
Zitat:
Zitat von Kido
Was ich davon erwarte sind Massenmigrationen!
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Der UNO-Pakt ändert doch nichts an den bestehenden EU-Gesetzen und den Gesetzen in DE, welche Asyl, die EU-Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung von Fachkräften aus den Nicht-EU-Ländern regeln. Die nationale Souveränität bei der Migration bleibt vollkommen gewahrt was ich ja schon im vorigen Post zitierte.