Zitat:
Zitat von LidlRacer
Bist Du Jurist?
Ich kann dort keinen Beleg für Deine These erkennen.
Wikipedia meint:
Unter Rechtsverkehr versteht man
im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft
Wo ist hier also das Rechtsgeschäft?
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In Kontinentaleuropa haben wir doch überall Rechtsverkehr
Spass beiseite: Mit dem Schreiben wird ja eine Willenserklärung (Annahme der Einladung zur Veranstaltung) fingiert. Ein findiger Anwalt wird da problemlos ein Rechtsgeschäft und/oder eine Teilnahme am Rechtsverkehr draus basteln können.
M.