Die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr (oder die Eignung) könnte fraglich sein. Eindeutig ist das für mich aber nicht.
Zum Thema ist mMn. schon alles gesagt mit dem Kommentar von Matthias
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IM 70.3 Duisburg 2020
Geändert von Bommel91 (13.11.2018 um 21:42 Uhr).
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