Zitat:
Zitat von Bommel91
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Bist Du Jurist?
Ich kann dort keinen Beleg für Deine These erkennen.
Wikipedia meint:
Unter Rechtsverkehr versteht man
im juristischen Sinne die Vornahme von Vertragsabschlüssen und ähnlichem, siehe Rechtsgeschäft
Wo ist hier also das
Rechtsgeschäft?