Auf normaler Land-/Bundesstrasse kann auch ein einzelner Radfahrer mit dem geforderten Mindestabstand nur über die Gegenfahrbahn überholt werden. Bei zwei Radfahrern nebeneinander ist das ganz genauso, es stellt also keine Behinderung dar, wenn man nebeneinander fährt.
Anders auf schmalen Strassen, ist die Strasse nur 4-5m breit, dann können nebeneinander fahrende Radler nicht mehr überholt werden, ein einzelner aber schon. In diesem Fall wäre es eine Behinderung des schnelleren Verkehrs.
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