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Alt 01.07.2013, 07:02   #4004
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
Benutzerbild von dude
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: NYC
Beiträge: 19.015
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig. Die Angemessenheit einer Dopingstrafe wird regelmäßig vor Gericht geprüft. Ich las erst kürzlich von einem Fall aus dem Pferdesport.
Du sprichst trotzdem permanent vom "Gesetzgeber". Bitte wirf' diesen nie in einen Topf mit der Rechtssprechung!!

Zitat:
P.S.: Der NADA-Code ist kein Gesetz, gilt also nicht automatisch für alle Bürger. Sondern nur für diejenigen, die sich ihm freiwillig unterwerfen, zum Beispiel, indem sie beim Vereinseintritt, beim Lösen einer Lizenz oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung den NADA-Code als Bestandteil der DTU-Regeln akzeptieren. Ich erwähne dies nur vorsorglich, weil mir evtl. gleich mitgeteilt wird, der NADA-Code sei kein Gesetz.
Und das ist der entscheidende Punkt! Der WADA code ist blosse Richtlinie. Ein verbandsgebundener Veranstalter kann diese mit eigenen Regeln zumindest fuer Amateure aushebeln. Es wurde eben bislang nur im Profisport entschieden, dass eine Sperrenverlaengerung rechtswidrig ist. Es bliebe dann lediglich dem Verband die Moeglichkeit, den Veranstalter auszuschliessen.

Beispiel:

Challenge Roth fuehrt Amateurdopingkontrollen ein und beschliesst eine lebenslange Sperre fuer Challenge Rennen sofern die NADA den Sportler verurteilt.

Hans Mustermann testet in Roth positiv auf EPO. Als Ersttaeter wird er von der NADA 2 Jahre gesperrt. 2016 will er wieder in Roth starten. Roth lehnt ab und beruft sich auf die interne Regelung. Mustermann zieht vor Gericht.

Das Gericht steht nun vor einer dem Gesetz nachstehenden Richtlinie einerseits (NADA/Mustermann) und dem gesetzlichen Recht auf Vertragsfreiheit andererseits (Roth). Mustermann kann sich als Hobbysportler nicht auf sein Grundrecht zur Berufsfreiheit berufen.

Die Entscheidung ist also eindeutig: Mustermann darf nicht in Roth starten.

Nebenschauplatz DTU-Roth: die DTU (BTV) derweil ruegt Roth, dass diese sich an den WADA code zu halten haben und droht mit Rausschmiss aus dem Verband. DAS waere doch dann endlich mal ein interessantes Szenario, welches der DTU eine Chance boete, zum Thema Amateurdoping Stellung zu nehmen.
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