In der selben Anleitung, in der die Kettenlängenregel steht, stehen doch wohl auch alle Bedingungen bzgl. möglicher Zähnezahlen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass man sich dann auch daran hält, bzw. wenn man entgegen den dortigen Angaben irgendetwas extremeres zusammenbastelt, dann auch noch mal genauer über die Kettenlänge nachdenkt.
Beim Fragesteller liegt aber offensichtlich kein Extremfall vor.
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AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
Russland ist ein Terrorstaat.
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