Zitat:
Zitat von happytrain
..... Und wichtig ist, dass wir uns bereits als Kind für irgendein Ding entscheiden können. ......
|
Wer sich zu dem Thema fachlich seriös etwas informieren möchte, abseits der politischen Instrumentalisierung, verlinke ich mal drei Quellen zum neuen Selbsbestimmungsgesetz: 1. Die Stellungnahme der Betroffenen, für die das neue Gesetz relevant ist 2. eine sehr informative Dokumentation im WDR über Kinder mit transsexueller Idendität, 3 die Begründung zum Gesetz.
1.
Transsexuellenverband: Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? Nein. .....
2.
Transgender Kinder, WDR Doku, sehr informativ, viele Interviews mit den betroffenen Familien
3. Zitat aus der Begründung der Regierung für das neue Gesetz:
Zitat:
"Am 1. Januar 1981 trat das Transsexuellengesetz (TSG) in Kraft. Das TSG regelte, unter welchen Voraussetzungen Menschen, deren Geschlechtseintrag nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht, den Geschlechtseintrag („große Lösung“) oder die Vornamen („kleine Lösung“) ändern konnten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in sechs Entscheidungen Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Diese Beschlüsse bezogen sich unter anderem auf die Voraussetzungen der Ehelosigkeit, die Verpflichtung der Anpassung der äußeren Geschlechtsmerkmale durch operative Eingriffe und den Nachweis der dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit. Diese Voraussetzungen sind mit Artikel 2 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar. Darüber hinaus liegt dem TSG ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde. Transgeschlechtlichkeit wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in der aktuellen 11. Fassung der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD 11)“) nicht mehr als psychische Erkrankung klassifiziert...... Ziel dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln."
|