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Alt 21.11.2023, 11:45   #59
Antracis
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.07.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.751
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Ist das nicht Ländersache? In Bayern darf man alle Wanderwege mit dem Rad befahren, in BaWü gilt die 2m Regel.
Ich kenne das alte Gesetz nicht, aber jetzt sieht es wohl so aus, das da den Ländern die Tür für ziemlich pauschale Regelungen geöffnet wird.

Zitat:
"Die Länder können bestimmen, dass das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen, das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern oder sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist.“
Sprich, erstmal prinzipiell verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt. Das war offenbar so bisher nicht möglich.

Und dann der berüchtigte "Komoot-Paragraph":

Zitat:
Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde
Wobei ich nicht einschätzen kann, was als "erstmaliges digitales Ausweisen" gemeint ist. In den entsprechenden Medien wird ja schon das Ende von Komoot & Strava propagiert, Routen die über bereits irgendwo erfasste Wege und Pfade führen, sollten da ja aber nicht gemeint sein.

Und ob dann ein Waldbesitzer wirklich jeden Tag Komoot durchforstet (Haha ), um dann den Anbieter oder User zu verklagen, weil der eine bisher unerfasste 50m Gravelschneise "geleaked" hat, bleibt abzuwarten.


Generell handelt es sich ja auch "nur" um einen Referentenentwurf. In der Regel passiert damit ja noch so einiges, bis es als Gesetz erstmal zur Abstimmung gelangt , um dann diverse Male geändert zu werden , bevor es dann wirklich in Kraft tritt. Vermutlich aktuell noch kein Grund, sich hektisch irgendwelche Gravelrouten downzuloaden, wie ich das schon als Empfehlung gelesen habe.

PS: Bei der Recherche, was eine Rückegasse ist, gleich mal wieder was über Redewendungen gelernt:

Zitat:
"Als Rückeweg oder Rückegasse wird ein unbefestigter forstwirtschaftlicher Weg bezeichnet, der zum Transport von gefällten Bäumen (Holzrücken) durch Maschinen oder Rückepferde vom Hiebort zum Aufbereitungs- und Verladeplatz an einer befestigten Forststraße dient. Ein verwandter Begriff hierfür ist Holzweg, aus der sich die Metapher „auf dem Holzweg sein“ ableitet." (Wikipedia)
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