Zitat:
Zitat von daflow
Wobei ja bei den meissten Eltern doch zumindest ein Elternteil 12 Monate nimmt und die wirken sich ja genauso auf die Steuer aus. Es kommen halt max. 3600€ für die 2 Partnermonate dazu. Ich glaub an der Progression (auch wenn man das sicher im Hinterkopf haben sollte) scheitert's eher selten. Der deutlich größere Verdienstausfall ist doch der des 12Monate zu Hause Bleibenden auf 67% bzw. max. 1800€. Und dann kommt die spannende, Frage ob man es sich in dieser Situation eben leisten kann, dass dann vom weiterarbeitenden Partnern auch noch 2 Monate das Gehalt auf 67% bzw. max. 1800€ gekürzt wird.
Btw. war das auch ein Nebenaspekt bei der aktuellen Aufteilung auf monat 1 und 12 -> zwischen den beiden Monaten mit geringerem Verdienst liegt ein Weilchen und auch ein Jahreswechsel -> Progressionsnachteil verteilt sich auf 2 Jahre.
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Die erstern 8 Wochen nach der Geburt gibt es doch Mutterschaftsgeld, da bleibt also erstmal alles gleich, erst danach kommt das Elterngeld mit 1800€ max.
Ich hab Elternzeit in Teilzeit gemacht, dadurch und durch den günstigen Geburtstermin, konnte ich 15 Tage Gehalt und 15 Tage Elterngeld beziehen. Dies ist günstig a) für die Urlaubstage die gestichen werden wenn in Teilzeit und man b) die Schranke von 1800€ max aushebeln kann.
Füllt man die Teilzeittage mit Urlaub auf hat man etwas weniger Netto in Summe aber maximale Freizeit.
Negativ ist dann maximal die Kürzung beim Urlaub- Weihnachtsgeld und beim Bonus.