Zitat:
Zitat von matwot
Hm,
Die Frage ist ja, wem steht das Geld zu? Dem Athleten, dem Ausrichter oder dem Verband? Kann das mal jemand durchprüfen.
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Hier ein Zitat aus der NRWTV Gebührenordnung:
7.3. Die Tageslizenzgebühr ist für die jeweilige Veranstaltung am
Veranstaltungstag, durch jeden Teilnehmer ohne Startpass beim Ausrichter
zu entrichten.
Also kann das Problem eigentlich nicht entstehen. Ist aber doch eher eine nicht mehr praktizierte Regelung. Da müsste die Ordnung wohl überarbeitet werden.