Sportordnung:
U UMWELTSCHUTZ
Der Teilnehmer muss durch sein Verhalten und seine Ausrüstung größtmögliche Rücksichtnahme auf die Umwelt zeigen. Dazu sind sämtliche vom Ausrichter getroffenen Regelungen einzuhalten.
Unvermeidbarer Abfall muss an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Sind derartige Stellen nicht eingerichtet, ist der Teilnehmer angehalten Eigenentsorgung zu praktizieren.
Bereits im Vorfeld und besonders im Verlauf der Veranstaltung soll der Teilnehmer durch sein Ver-halten die Natur nicht mehr als unvermeidbar belasten. Dies gilt auch für ihn betreuendes Helferpersonal.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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