15.06.2012, 11:02
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#26
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Szenekenner
Registriert seit: 10.10.2010
Ort: Darmstadt-Eberstadt / Bruchköbel
Beiträge: 3.721
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Zitat:
Zitat von Nepumuk
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?
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Sportordnung:
Zitat:
A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten.
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
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