Zitat:
Zitat von carvinghugo
- liegt ein Betrug oder Urkundenfälschung vor?
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Ich kann was aus regeltechnischer Sicht dazu beitragen:
Grundsätzlich hat jeder Veranstalter das Recht Meldungen anzunehmen oder zurückzuweisen (VSO §5.2.2)
Die Sportordnung sagt in § 2.4.6 Ein Start ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht möglich.
Und weiter heißt es in § 2.4.7 Eine Übertragung des Startrechts (Startnummer) auf andere ist nur mit Genehmigung des Veranstalters/Ausrichters möglich. Zuwiderhandlungen können mit einer Wettkampfsperre bestraft werden. Der Teilnehmer ist zu disqualifizieren.
Und dann geht es noch weiter im § 2.4.8 Bei einem Start unter falschem Namen, falscher Altersangabe und/oder Fälschung eidesstattlicher Erklärungen und/oder wenn der/die AthletInnen falsche Angaben macht, wird er/sie disqualifiziert.
Ich bin mir sicher, dass die Anmeldung des QCR ähnliche Formulierungen enthält und kein Veranstalter sich auf sone Tauschaktion einläßt, vor allem auch deshalb weil es Wartelisten gibt und die verbindliche Zusage des Veranstalters diese auch korrekt abzuarbeiten.