Eine Rechtsberatung kann Dir hier keiner geben, aber §119 BgB dürfte hier greifen.
zum Kaufvertrag: letztes Jahr einen Kastenwagen in Neu erstanden, obwohl ich den Brief hatte, da den Schein erstellen hab lassen mit den kfz-kennzeichen, das Fahrzeug bezahlt hatte und bei der Übergabe den Schlüssel in Händen hielt, wurde mir von Händlerseite mitgeteilt, dass der Vertrag erst geschlossen sei, wenn sie mich mit dem Fahrzeug vom Hof fahren lassen würden.
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