Zitat:
Zitat von tandem65
Ich verstehe Dein Problem nicht. Der Abstand zwischen Radweg & Fahrbahn ist ca. 0,0mm. Der Radweg selbst am Haardring ist eher 1m als 1,5m breit. Wenn Du da mittig fährst sind 1,1m Abstand ca 75cm Abstand vom Radwegrand. Daß sobald ein Radweg vorhanden ist niemand mehr auf die Idee kommt noch von diesem einen besonderen Abstand einzuhalten erscheint mir normal. Übrigens ist im südlichen Teil dort wo grün eingezeichnet ist mittlerweile das fahren auf der Fahrbahn erlaubt, zusätzlich zum Radweg der deutlich zurückgesetzt hinter den Bäumen ist.
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Ich vermute, er meint, dass es einige Falschmessungen dahingehend gibt, dass korrekte Überholvorgänge bzw. in diesem Fall Vorbeifahrten auf getrennten Fahrspuren (*) von der Messtechnik als zu dichtes Überholen angezeigt wurden. Das sollte eigentlich dadurch verhindert werden, dass der Messvorgang nach dem Überholvorgang durch den Fahrradfahrer bestätigt werden sollte. Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.
M.
(*) Nach meinem Verständnis ist es nur ein Überholvorgang, wenn sich beide auf derselben Fahrbahn/derselben Fahrspur befinden. Wenn parallel ein abgetrennter Radweg verläuft, auf dem der Radfahrer unterwegs ist, sehe ich das streng genommen als Vorbeifahren aber nicht als Überholen an. Ob das auch gelten würde, wenn der Radweg auf der Fahrbahn durch eine durchgezogene oder gestrichelte Linie markiert ist, dazu suche ich gerade noch...