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Alt 22.03.2020, 21:33   #297
sandmen
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 232
Zitat:
Zitat von autpatriot Beitrag anzeigen
Darauf warten das irgendein Veranstalter hier bereits bezahlte Startgelder rückzahlt wird nix bringen.
Ganz so einfach ist es nicht. Es wurde ein Vertrag geschlossen. Wenn ein Veranstalter den nicht erfüllt, muss er grundsätzlich die Leistung zurückzahlen. (Es wurde schon darauf verwiesen, dass man hier wohl zwischen kommerziellen Veranstaltern oder irgendwelchen Vereinen unterscheiden sollte.)

Wenn die Forderung nicht erfüllt wird, könnte die Ironman-GmbH in Europa (oder Deutschland) natürlich pleite gehen. Daran wird ein Veranstalter, der auch noch in den Folgejahren kräftige Gewinne machen möchte, wohl kein Interesse haben. Insofern wird man wohl zähneknirschend zurückzahlen.

Wenn man es noch etwas rechtlicher machen möchte, dann wird ein Veranstalter nach § 275 BGB von seiner Leistungspflicht befreit. Dieser darf dann aber nach § 326 Abs. 1 1. Halbsatz BGB aber nicht die Gegenleistung behalten. Er wird aber auch nicht schadensersatzpflichtig wegen entgangener Freuden an dem Ereignis, weil den Veranstalter ja kein Verschulden trifft. Dieses Verschuldensthema wird aber die Veranstalter dazu zwingen, sich erst kurzfristig zu positionieren, weil eine frühzeitige Absage kritisch sein kann, wenn sich die Lage am Ende doch entspannt, was aus jetziger Sicht unrealistisch ist.
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