Hier mein Schreiben an die NADA (Auszug):
1.
Der oben genannte „Mörsbachmän“ ist keine von der Deutschen Triathlon Union genehmigte Veranstaltung. Der Wettkampf ist öffentlich ausgeschrieben, es gibt eine Zeitnahme und eine Ergebnisliste. Ist es einem wegen Dopings gesperrten Athleten erlaubt, an solchen "wilden" Triathlon-Veranstaltungen teilzunehmen?
2.
In der Datenbank NADA JUS werden die Namen der sanktionierten Athleten abgekürzt und in allen Dokumenten geschwärzt. Warum werden die Namen nicht vollständig angezeigt?
3.
In der Datenbank NADA JUS wird mit aktuellem Stand nur ein einziger wegen Dopings gesperrter deutscher Athlet angezeigt. Ist diese Liste vollständig oder gibt es weitere wegen Dopings gesperrte deutsche Athleten, die nicht in dieser Datenbank geführt werden?
Die NADA hat bereits geantwortet.
- Der Fall wird geprüft. Auch Andere haben die NADA bereits auf den Vorfall hingewiesen.
- Es wird geprüft, ob der Mörsbachman dem WADA-Code unterliegt.
- Die Nennung des vollen Namens des Betroffenen sei nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) im öffentlich zugänglichen Internet allerdings nicht verhältnismäßig und daher unzulässig.
- Die Datenbank NADA JUS zeigt die abgeschlossenen Disziplinarverfahren seit 2010 an. Ergänzend dazu zeigen die Jahresberichte der NADA alle möglichen Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen.