Für einen Einspruch ist es garantiert zu spät.
Die WTC hat zwar teilweise Sonderregelen, aber im Bereich der DTU-Sportordnung ist es so (und in Zell am See wird es auch nicht grundlegende anders gewesen sein), dass ein Disqualifikationsprotokoll nach dem Wettkampf ausgehängt wird (meistens neben dem Ort, wo auch die vorläufigen Ergebnislisten angebracht sind) und dann hat man eine Frist, in der man gegen dort bekannt gegebene Kampfrichterentscheidungen und nach dieser Frist gelten die Entscheidungen als von den Teilnehmern akzeptiert.
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