Hallo,
das ergibt sich implizit:
§ 17.1 SpO: ... Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Veranstalters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Die Kontrolle des Startpasses beinhaltet dann natürlich auch, ob die dortigen Angaben, hier insb. Verein, mit den Angaben im Anmeldeformular übereinstimmen. Wenn also der Start für einen anderen Verein oder unter anderer Bezeichnung erfolgen soll, kann der Startpass nicht verwendet werden, es muss also eine Tageslizenz gezogen werden.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
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