Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das wäre sicher interessant, spielt aber für den Fall Pechstein keine Rolle. Denn das oberste Sportgericht, der CAS, hat klargestellt, dass diese Form der Behandlung von jeweils 50ml Blut vor 2011 kein Doping ist. Unabhängig von unserer persönlichen Einstellung ist dieses Urteil maßgeblich.
Falls also die von der Norm abweichende Retikulozytenzahl Pechsteins auf die Bestrahlung zurückzuführen wäre (was ich bezweifle), hätte das für mein Verständnis die gleiche entlastende Wirkung wie die Diagnose einer Kugelzellenanämie. Man mag sich dagegen sträuben, aber beide Erklärungen würden den Blutwert plausibel machen, und keine Sperre zur Folge haben.
Insofern können wir uns meiner Meinung nach diese Bestrahlungsgeschichte sparen, da sie keine Relevanz für den Fall hat.
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Grit Hartmann: Fragen zum “Morbus Pechstein”
Dort gibt Fritz Sörgel einige Hinweise darauf, dass die UV-Bestrahlung tatsächlich für Pechsteins Blutanomalien verantwortlich sein könnte, und dass die Methode schon in der DDR zu Dopingzwecken eingesetzt wurde.
Damit wäre das CAS UV-Urteil genau so falsch wie das CAS-Pechstein-Urteil, womit letzteres dann möglicherweise im Ergebnis doch wieder richtig und nur in der Begründung falsch wäre.
Weischwasichmein?